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Wegen der Verlängerung des Lockdowns und der wegen ungeklärter Hallenöffnungen sowie den Ferienzeiträumen geringen Anzahl an Terminen für den Mannschaftsspielbetrieb bis Juni 2021, hält das Präsidium als Entscheidungsgremium gemäß Wettspielordnung (WO) A 1.4 die Fortsetzung eines Spielbetriebs größtenteils für nicht möglich und hat deshalb folgende Festlegungen getroffen:

Der Punktspielbetrieb gemäß WO A 11.2 im Erwachsenen- und Nachwuchsbereich wird in allen Spielklassen des BTTV mit sofortiger Wirkung abgebrochen (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 5).
Die Spielzeit wird für alle diese Spielklassen für ungültig erklärt (Entscheidung gemäß WO M 2 Punkt 6); die Folgen dieser Entscheidung werden unter „Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021“ und „Vorbereitung auf die Spielzeit 2021/2022“ erläutert.

Wertung der Punktspiele aus der Spielzeit 2020/2021:

  • Weil die Spielzeit im Mannschaftsspielbetrieb der Erwachsenen und des Nachwuchses in allen Spielklassen des BTTV abgebrochen und für ungültig erklärt worden ist, werden sämtliche geplanten und noch nicht ausgetragenen Mannschaftskämpfe gestrichen.
  • Es gibt durch den Beschluss zur Ungültigkeit der Spielzeit 2020/2021 in diesen Spielklassen keine Auf- und keine Absteiger, keine Relegationsplätze und keine „zurückgezogenen Mannschaften“.
    Es wird quasi so getan, als ob die Spielzeit 2020/2021 nicht stattgefunden hätte.
  • Absolvierte Einsätze und entsprechende Spielerergebnisse von Spielern aus der Spielzeit 2020/2021 werden – auch wenn sie in einem Punktspielbetrieb erzielt wurden, der für ungültig erklärt wurde – gemäß WO E 3 (u.a. für die Berechnung der TTR-Werte) gewertet.
  • Weil der Bundestag des DTTB im November 2020 einen entsprechenden Beschluss gefasst hat, gibt es unabhängig von der Anzahl der Einsätze der gemeldeten Spieler keine Neu-Erteilung von Reservespieler-Vermerken aus der Spielzeit 2020/2021 – und damit auch nicht zur Vorrunde 2021/2022.
    Für Akteure, die als Reservespieler in die Saison 2020/2021 gestartet sind und durch die Zahl ihrer Einsätze bei Punktspielen der Vorrunde wieder zu Stammspielern werden wollten, gab es eine COVID-19-bedingte Erleichterung: Statt bislang drei Teilnahmen an Punktspielen (gemäß Ziffer 1.3.2 des Abschnitts H der WO) reichte in der Saison 2020/21 in der Vorrunde aus, wenn ein gemeldeter Reservespieler einmal im Einzel an einem Punktspiel seines Vereins teilgenommen hat. Anschließend durften und dürfen die Aktiven dann wieder als Stammspieler gemeldet werden.
  • Die Bestimmungen zur Berechnung der TTR-Werte bleiben unverändert. Wie der DTTB nach Rückfrage bestätigt hat, werden auch die Vorgaben für den sog. „Inaktivitätsabzug“ nicht geändert. Dabei ist unerheblich, dass das Fehlen von Ergebnissen auf die Beschränkungen durch die Corona-Pandemie zurückzuführen und der betreffende Spieler/die betreffende Spielerin „schuldlos“ ist. Der TTR-Wert bildet die Spielstärke ab, die nachvollziehbar mangels Trainierens und Spielens (dokumentiert über Ergebnisse in der Datenbank) abgenommen hat.
    Es handelt sich deshalb keinesfalls um eine „Bestrafung“, sondern um die technische Umsetzung eines nachvollziehbaren Vorgangs.