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Ab sofort gilt für alle Indoor-Sportarten die 2G Regelung, d.h. es dürfen nur geimpfte und genesene Personen an Sportveranstaltungen teilnehmen. Dies gilt für Sportler*innen, Zuschauer*innen, Schiedsrichter*innen usw. Ausgenommen sind einzig Kinder, die das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Diese Regelungen greifen für den Trainings- und Wettkampfbetrieb – ein geeigneter Impfnachweis ist bei Betreten der Halle zu erbringen.

Sollte es Änderungen der Verordnung geben oder die Ampel auf gelb oder grün wechseln, wird die Änderung bekannt gegeben.

Markus Reitberger